Mietbedingungen 

Pflichten des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich sich die geliehenen Gegenstände durch ein geeigneten volljährigen  Erwachsenen beaufsichtigen zu lassen . Bei der Vermietung übernimmt der Mieter die Versicherungspflicht und Aufsichtspflicht. Bei Regen müssen die Mietobjekte sofort vom Stromkreis getrennt werden und abgedeckt werden. Sollte die Hüpfburg nass werden ist dies mit einem Handtuch abzutrocknen und nicht ohne Hinweis nass an den Vermieter zurück zu geben, sonst wird eine Reinigungs/Trocknungsgebühr erhoben. Die Mietgegenstände und das Zubehör ist ordnungsgemäß einzupacken .

Der Mieter übernimmt die volle Haftung für Sach- und Personenschäden die mit dem Gebrauch der Mietgegenstände entstehen. Wird während der Mietzeit etwas beschädigt oder stark verschmutzt, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Bei Diebstahl, Unterschlagung oder Beschädigungen haftet der Auftraggeber. Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände  nach besten Wissen in einem einsatzbereiten Zustand. Sollte sich ein Funktionsmangel herausstellen und für Ausfälle oder nicht stattfinden der Veranstaltung raus stellen übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung und Schadensersatz. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Rückgabe Zeitpunkt zurück gebracht kann eine Nachgebühr erhoben werden. Ebenso falls durch die verspätete Rückgabe dem Vermieter Schäden entstehen, haftet der Mieter.

Achten Sie darauf das die Warnhinweise eingehalten werden.

Schuhe sind auf der Hüpfburg verboten. Es sollten Jacken und Hosentaschen kontrolliert werden, Haarspangen, scharfe Gegenstände, Brillen, Ringe , Gürtelschnallen oder ähnliche Gegenstände sollten entfernt werden.

Die Wände dürfen nicht als Kletterwand oder Sprungewand genutzt werden.

Achten sie darauf das, dass Kinder nicht mit dem Gebläse spielen . Dies gilt auch für die Stromversorgung 

Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum von Lieschens Spiel & Spaß Verleih

Der Mieter verpflichtet sich sorgfältig und pfleglich mit den Gegenständen umzugehen und vor Beschädigungen zu schützen.

Die Geräte müssen gereinigt zurück gegeben werden .

Sollten die Geräte verschmutzt zurück gegeben werden entsteht eine Gebühr in Höhe von 50 Euro.

Genauso wenn die Hüpfburg verschmutzt oder nass zurück gegeben wird entsteht eine Gebühr in Höhe von 50 Euro .

Bei Absage ohne ersichtlichen Grund 2 Wochen vorher entshet eine Gebühr in Höhe von 25 %

Bei Absage ohne ersichtlichen Grund 1 Woche vorher entsteht eine Gebühr in Höhe von 50%

Bei Absage ohne ersichtlichen Grund 2 Tage vorher entsteht eine Gebühr in Höhe von 100%

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.